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BFH Urteil v. - VIII R 179/83 BStBl 1984 II S. 213

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Wechselschulden als Dauerschulden

Leitsatz

Auch Wechselschulden sind Dauerschulden, wenn sie der Erweiterung oder Verbesserung des Anlagevermögens dienen. Sie können des weiteren auch dann Dauerschulden sein, wenn der Gewerbetreibende aufgrund einer vorweg getroffenen Abrede einen gesicherten Anspruch auf Wechselprolongation für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 213
QAAAA-91900

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