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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 159/22

Gesetze: FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 11

Organisation der Familienkassen im Bereich Inkasso

Leitsatz

Das Demokratieprinzip erfordert eine klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten und verbietet das Tätigwerden einer anderen Behörde (Agentur für Arbeit Recklinghausen mit seinem Inkasso-Personal oder dem Personal einer anderen Familienkasse) unter dem Briefkopf einer anderen Behörde (nämlich der materiell zuständigen Behörde). Gleichwohl in dieser Weise erlassene Bescheide stammen von der unzuständigen Behörde und sind aufzuheben.

Fundstelle(n):
WAAAJ-27988

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