Gesetze: EStG 1974/75 § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 1EStG 1974/75 § 20EStG 1974/75 § 24 Nr. 2
Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG sind Schuldzinsen, welche auf die Zeit nach Veräußerung der Beteiligung entfallen, keine nachträglichen Werbungskosten
Leitsatz
1. Zur Frage, ob bei einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar sind.
2. Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG sind Schuldzinsen, welche auf die Zeit nach Veräußerung der Beteiligung entfallen, keine nachträglichen Werbungskosten.