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BGH Beschluss v. - V ZB 22/21

Gesetze: § 883 BGB, § 894 Abs 1 BGB, § 148 Abs 1 ZPO

Aussetzung eines Verfahrens: Vorgreiflichkeit bei Streit um vormerkungsgesicherten Anspruch

Leitsatz

Die in dem Rechtsstreit zwischen dem Gläubiger und dem ehemaligen Grundstückseigentümer als persönlichem Schuldner zu treffende Entscheidung, ob ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch besteht, ist nicht vorgreiflich für den Prozess, in dem der Erwerber des Grundstücks den Gläubiger auf Löschung der Vormerkung in Anspruch nimmt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:220922BVZB22.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 51
NJW-RR 2023 S. 210 Nr. 3
WM 2023 S. 1324 Nr. 28
ZAAAJ-28087

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