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BFH Urteil v. - I R 144/79 BStBl 1984 II S. 373

Leitsatz

Eine stille Gesellschaft, bei der die Einlage des stillen Gesellschafters in Form einer Dienstleistung erbracht wird, liegt - im Unterschied zu einem partiarischen Arbeitsverhältnis - nur dann vor, wenn Geschäftsinhaber und stiller Gesellschafter partnerschaftlich zusammenwirken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 373
IAAAA-91920

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