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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 U 144/20

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB VII

Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3101 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war - in Bezug auf eine Infektion mit dem Erreger Methicillin resistenter Staphylococcus aureus (MRSA).

Fundstelle(n):
OAAAJ-28231

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