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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 AS 494/19

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II; § 12 Abs 1 WoGG vom ; WoGStärkG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Bestimmung grundsicherungsrechtlich angemessener Kosten der Unterkunft in Berlin lag für die Jahre 2016 und 2017 kein schlüssiges Konzept zugrunde.

2. Bei Fehlen eines schlüssigen Konzeptes ist zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete auf die Tabellenwerte das § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % zurückgreifen (Anschluss an ; vom - L 1 AS 456/21 WA; vom - L 10 AS 2286/18; vom - L 32 AS 2845/16; vom - L 32 AS 2866/16).

Fundstelle(n):
EAAAJ-28256

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