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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 12/22

Der Kläger begehrt die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 2109 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen der Halswirbelsäule geführt haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAJ-28270

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