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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 319/20 B

Gesetze: § 2 Abs 2 S 1 RVG; § 3 Abs 1 RVG; § 14 Abs 1 RVG; § 15 Abs 4 RVG; § 45 Abs 1 RVG; Nr 3204 RVG-VV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Höhe der Verfahrensgebühr bei Verbindung, Trennung und Neuverbindung von Verfahren.

2. Die Verbindung ursprünglich rechtlich selbständiger Verfahren führt dazu, dass die bereits verdienten Gebühren dem Rechtsanwalt weiterhin zustehen.

3. Der Prozessbevollmächtigte kann wählen, ob er die Gebühren aus den getrennten oder aus dem verbundenen Verfahren verlangt. Unzulässig ist jedoch, Verfahrensgebühren für die ursprünglichen Verfahren und die abgetrennten Verfahren geltend zu machen.

Fundstelle(n):
BAAAJ-28325

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