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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 327/18

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die ab dem geltende Unterkunftsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage der Mietwerterhebung 2014 beruht auf einem schlüssigen Konzept.

2. Das Konzept beruht auf einer ausreichenden Zahl von Datensätzen.

3. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Repräsentativität der erhobenen Daten. Insbesondere bedurfte es aufgrund nicht signifikanter Preisunterschiede zwischen den sog privaten und institutionellen Vermietern keiner Gewichtung nach Vermietertypen.

Fundstelle(n):
PAAAJ-28329

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