Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem Krankenhausaufenthalt als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten sind nicht schon wegen der zurückzulegenden größeren Entfernung des Besuchers und des mehrmonatigen Krankenhausaufenthalts des Patienten eine außergewöhnliche Belastung.
2. Aufwendungen für medizinisch veranlaßte Besuchsfahrten können jedoch eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, aus der hervorgehen muß, daß bei der konkreten Krankheit gerade der Besuch des Ehegatten zur Heilung oder Linderung entscheidend beitragen kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 484 AAAAA-91940