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LSG Thüringen Urteil v. - L 12 R 829/19 und L 12 R 830/19

Die Klägerin begehrt höhere Altersrente durch die Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten bzw. durch die Berücksichtigung höherer Arbeitsverdienste.

Fundstelle(n):
DAAAJ-28346

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