Anwendbarkeit der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen
Leitsatz
1. Aus dem Unionsrecht folgt keine Verpflichtung, das gegen verstoßende verbindliche der HOAI (1996/2002) , BauR 2022, 527 = NZBau 2022, 103 Technopark Berlin und , BauR 2022, 1515 = NZBau 2022, 530
2.§ 4 HOAI (1996/2002) kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen.