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BSG Beschluss v. - B 1 KR 75/20 B

Gesetze: § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 17b KHG, § 7 Abs 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 KHEntgG

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - objektive Beweislast des Krankenhauses hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen einer abgerechneten Fallpauschale - textliche Bezeichnung einer DRG kein subsumtionsfähiger Vergütungstatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:080921BB1KR7520B0

Fundstelle(n):
JAAAJ-28545

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