Vergütung des Insolvenzverwalters: Bindungswirkung einmal gewählter Vergütungsgrundlage; Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags
Leitsatz
Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt (Bestätigung von ).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:271022BIXZB10.22.0
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 13 Nr. 50 NJW 2023 S. 301 Nr. 5 NJW 2023 S. 302 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2022 S. 3704 WM 2022 S. 2447 Nr. 50 ZIP 2022 S. 2558 Nr. 50 EAAAJ-28619