Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
Leitsatz
NV: Der dauerdefizitäre Betrieb einer Photovoltaikanlage schließt die bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht aus, wenn die Hinnahme der Verluste auf dem Motiv des Steuerpflichtigen beruht, durch die emissionsfreie Erzeugung von Strom für das öffentliche Netz einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:B.161122.XB46.22.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2023 S. 118 Nr. 2 DStR 2022 S. 8 Nr. 50 NJW 2022 S. 10 Nr. 52 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2023 S. 52 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2023 S. 52 DAAAJ-28641