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BFH Beschluss v. - XI E 1/22

Gesetze: GKG § 66; FGO § 116 Abs. 5 Satz 3; FGO § 128 Abs. 2; FGO § 142; FGO § 155; ZPO § 329

Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird; Einwendungen gegen die formlose Bekanntgabe des Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

Leitsatz

1. NV: Der Streitwert eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, mit dem die Wiederaufnahme eines Verfahrens erstrebt wird, entspricht grundsätzlich dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird.

2. NV: Wenn mit einem Beschluss keine Frist in Lauf gesetzt wird, genügt für die Bekanntgabe des Beschlusses eine formlose Mitteilung an die Beteiligten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.101122.XIE1.22.0- !Ungültige Zeicheneinstellung -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2902 Nr. 50
BFH/NV 2023 S. 146 Nr. 2
XAAAJ-28643

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