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BGH Urteil v. - VII ZR 154/21

Gesetze: § 648a Abs 1 S 1 BGB vom , § 1 Abs 3 VOB B, § 1 Abs 4 S 1 VOB B, § 2 Abs 5 VOB B, § 2 Abs 6 VOB B, § 286 ZPO

Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Stellung einer Sicherheit für zusätzliche Vergütungsansprüche nach VOB/B; Prüfung einer wirksamen Anordnung des Auftraggebers

Leitsatz

1. Ansprüche nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 VOB/B sind solche auf Zahlung einer "auch in Zusatzaufträgen vereinbarten Vergütung" im Sinne von § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. Dies gilt auch, wenn die in diesen Bestimmungen vorgesehene Vereinbarung über den neuen Preis beziehungsweise über die besondere Vergütung nicht zustande kommt.

2. Das Gericht muss für den Anspruch auf Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. feststellen, ob der Rechtsgrund für einen zusätzlichen Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B gegeben ist, ob also insbesondere wirksame Anordnungen des Auftraggebers im Sinne von § 1 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 VOB/B vorliegen. Dagegen reicht hinsichtlich der Höhe des Vergütungsanspruchs ein schlüssiger Vortrag des Auftragnehmers aus (Fortführung von , BGHZ 200, 274).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:201022UVIIZR154.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 8 Nr. 52
NJW 2023 S. 522 Nr. 8
NJW 2023 S. 525 Nr. 8
WM 2023 S. 1034 Nr. 21
ZIP 2022 S. 2618 Nr. 51
CAAAJ-28676

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