Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 5 - S 2361/19/10008 :008 BStBl 2022 I S. 1653

Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023

Bekanntmachung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom (BStBl I S. 1 ); Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 i. d. F. der Bundestags-Drucksache 20/4729 vom

Bezug:

Bezug: BStBl 2022 I S. 682

Mit Bekanntmachung vom (BStBl 2022 I S. 1531) wurden die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt gemacht. Diese Programmablaufpläne berücksichtigen u. a. die für 2023 vorgesehenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG, der Freibeträge für Kinder und der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag durch das Inflationsausgleichsgesetz. Außerdem berücksichtigen die Programmablaufpläne die Folgewirkung bei der Vorsorgepauschale des für 2023 vorgesehenen vollständigen Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (Jahressteuergesetz 2022).

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung war nicht absehbar, dass sich voraussichtlich weitere gesetzliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben werden, die Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 haben (s. Bundestags-Drucksache 20/4729 vom 30. November 2022). Dies ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4 260 Euro.

Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden nach...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank