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BAG Urteil v. - 2 AZR 92/22

Gesetze: § 103 BetrVG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 15 Abs 1 S 1 KSchG, § 15 Abs 3 S 1 KSchG

Auflösungsantrag - Wahlbewerber

Leitsatz

§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm. § 103 BetrVG ist nicht lex specialis gegenüber § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit der Folge, dass ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nicht auf während des Bestehens von Sonderkündigungsschutz entstandene Sachverhalte gestützt werden könnte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:270922.U.2AZR92.22.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2995 Nr. 51
NJW 2023 S. 10 Nr. 1
UAAAJ-28819

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