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BGH Beschluss v. - VI ZR 382/21

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 398 Abs 1 ZPO

Gehörsverletzung: Erforderlichkeit einer erneuten Parteianhörung durch das Berufungsgericht

Leitsatz

Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:251022BVIZR382.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 1
NJW-RR 2023 S. 636 Nr. 9
LAAAJ-28822

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