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BGH Urteil v. - VIII ZR 221/21

Gesetze: Art 103 Abs 2 GG, § 134 BGB, § 433 BGB, §§ 433ff BGB, § 456 BGB, § 34 Abs 4 GewO, § 144 Abs 2 Nr 2 GewO, § 3 OWiG, § 286 ZPO

Vorliegen eines verbotenen Rückkaufshandels: Gewerbsmäßiger Ankauf von Kraftfahrzeugen und deren anschließende Vermietung an den Verkäufer

Leitsatz

1. Zur Frage des Vorliegens eines nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenen Rückkaufshandels im Falle des gewerbsmäßigen Ankaufs von Kraftfahrzeugen und deren anschließender Vermietung an den Verkäufer - "sale and rent back" (im Anschluss an , NJW 2009, 3368 Rn. 19 ff. und ; BVerwGE 173, 108 Rn. 10 ff.).

2. Die Auslegung und Anwendung der bußgeldbewehrten Verbotsnorm des § 34 Abs. 4 GewO muss sich an den aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG ergebenden Grenzen einer zulässigen richterlichen Interpretation ausrichten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:161122UVIIIZR221.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 393 Nr. 8
WM 2023 S. 1612 Nr. 34
ZIP 2023 S. 2097 Nr. 40
VAAAJ-28823

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