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BGH Beschluss v. - 4 StR 50/22

Gesetze: § 46 StGB, § 337 Abs 1 StPO

Strafzumessung im Betäubungsmittelrecht: strafschärfende Berücksichtigung einer fehlenden Abhängigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:070722B4STR50.22.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-28977

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