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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 744/19

Der Kläger begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vom 22.05.2012 bis zum 16.03.2016.

Fundstelle(n):
MAAAJ-29046

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