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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 4 R 927/20

Die Klägerin begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit bei der Beigeladenen zu 1) im Zeitraum vom 01.10.2010 bis zum 10.03.2016.

Fundstelle(n):
GAAAJ-29048

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