Rechtfertigung durch Notwehr: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; lebensgefährdender Schusswaffeneinsatz
Leitsatz
Für die zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Angeklagten nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt. Geprägt wird die Tatsituation eines Verteidigers dabei auch durch den ihm in diesem Moment zugänglichen Erkenntnishorizont; maßgeblich ist nicht die Sicht eines allwissenden Beobachters, sondern die Perspektive des sorgfältig beobachtenden Verteidigers.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:251022B5STR276.22.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 10 Nr. 52 NJW 2023 S. 166 Nr. 3 AAAAJ-29089