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BGH Urteil v. - VII ZR 297/21

Gesetze: § 526 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 547 Nr 1 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG

Berufungsverfahren: Pflicht des Einzelrichters zur Vorlage des Rechtsstreits an das Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme; Folgen der Nichtbeachtung der Vorlagepflicht

Leitsatz

1. Der Einzelrichter muss den Rechtsstreit nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dem Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme vorlegen, wenn sich eine aus seiner Sicht gegebene grundsätzliche Bedeutung aus einer - nach der Übertragung auf ihn eingetretenen - wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt.

2. Durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht entzieht der Einzelrichter die erneute Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Kollegium als dem gesetzlich zuständigen Richter.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:171122UVIIZR297.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 9 Nr. 52
NJW 2023 S. 925 Nr. 13
NJW 2023 S. 926 Nr. 13
WM 2023 S. 543 Nr. 11
ZIP 2022 S. 5 Nr. 51
VAAAJ-29095

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