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BFH Beschluss v. - XI B 105/21

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2; UStDV § 31 Abs. 5; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung

Leitsatz

NV: Sind die Angaben in einer Rechnung nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das FA daran gehindert, das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb zu verweigern, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht ordnungsgemäß ist, sofern das FA über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vorliegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.141122.XIB105.21.0- 3 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2966 Nr. 51
BB 2023 S. 34 Nr. 1
BFH/NV 2023 S. 155 Nr. 2
DStR 2023 S. 12 Nr. 1
DStR 2023 S. 12 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2023 S. 319
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2023 S. 319
TAAAJ-29210

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