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BFH Beschluss v. - VIII B 97/21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3; AO § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1

Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

NV: Kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen, ist das Finanzamt im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zur Vornahme eines pauschalen Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Aufwendungen befugt. Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist (vgl. , BFH/NV 2018, 606).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.111122.VIIIB97.21.0- 3 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 73 Nr. 3
AO-StB 2023 S. 75 Nr. 3
BB 2022 S. 2966 Nr. 51
BB 2023 S. 293 Nr. 6
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 197
BFH/NV 2023 S. 113 Nr. 2
StBp 2023 S. 136 Nr. 4
StBp 2023 S. 137 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2023 S. 320
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2023 S. 320
VAAAJ-29218

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