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Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen; Abschnitt 6.8 Abs. 1 Satz 3 und 6a.6 Satz 2 UStAE
Bezug: BStBl 2000 I S. 179
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben. Das bisherige, durch das BStBl 2000 I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende - angepasste - Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen“ ersetzt.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.