Bekanntgabefiktion für an Behörde mit Posteingangsdokumentation adressierten Bescheid
Leitsatz
Bestreitet eine Behörde den Zugang des an sie adressierten, von ihr angefochtenen Bescheides und verfügte sie bei Prozessbeginn noch über eine Dokumentation ihres Posteingangs im fraglichen Zugangszeitraum, darf das Gericht Zweifel am Zugang im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG verneinen, wenn die Behörde die Vorlage der Dokumentation unter Berufung auf deren Verlust verweigert, ohne darzutun, dass sie diesen nicht zu vertreten hat.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BVerwG:2022:210922U8C12.21.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 22 Nr. 1 NJW 2023 S. 10 Nr. 1 ZIP 2022 S. 5 Nr. 41 SAAAJ-29420