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BGH Beschluss v. - 1 StR 127/21

Gesetze: AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, AO § 370 Abs. 2, AO § 370 Abs. 4 Satz 3, StGB § 56 Abs. 2 Satz 1

Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten durch Einleitung und Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens für diesen Zeitraum; Kompensationsverbot); Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten: keine nachteilige Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens)

Leitsatz

1. Die Einleitung und Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens suspendiert die Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten für die betroffenen Zeiträume. Insofern kommt lediglich eine Strafbarkeit wegen versuchter Steuerhinterziehung in Betracht.

2. Die Verneinung besonderer Umstände, die eine Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB erlauben würden, darf nicht auf das Bestreiten der Tat im Rahmen zulässigen Verteidigungsverhaltens gestützt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:010621B1STR127.21.0

Fundstelle(n):
PStR 2021 S. 275 Nr. 12
CAAAJ-29460

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