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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 2 AL 2/18

Streitig sind (noch) die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 1. September 2013 bis 24. Juli 2015 im Rahmen eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X und die Erstattung überzahlter Leistungen in Höhe von 1.079,52 €.

Fundstelle(n):
UAAAJ-29603

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