Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)
Bezug: BStBl 2021 I S. 2504
Bezug:
Bezug: BStBl 2022 I S. 60
Bezug: BStBl 2022 I S. 1208
Bezug:
Bezug: BStBl 2021 I S. 1087
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem (2021/1197525) -, BStBl 2021 I S. 2504, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Auf eine Anpassung der Beispiele aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom (BGBl 2022 I S. 1743) und das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom (BGBl 2022 I S. 1838) wurde aufgrund deren zeitlicher Befristung verzichtet.
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das III C 2 – S 7270/19/10001 :003 (2022/1241444), BStBl 2022 I S. 1688, geänder...