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BGH Urteil v. - X ZR 40/20

Gesetze: § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 166 Abs 1 BGB

(Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung)

Leitsatz

Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:151122UXZR40.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 3
NJW 2023 S. 846 Nr. 12
QAAAJ-29720

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