Zollrecht/Abgabenrecht:
Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben
Leitsatz
1. Das Unionsrecht
steht einer nationalen Regelung (§ 233 Satz 2 AO) nicht entgegen,
die eine Verzinsung des Zinsanspruchs ausschließt.
2. Die wirksame Ausübung der
nach dem Unionsrecht bestehenden Ansprüche des Wirtschaftsbeteiligten
gegen den Mitgliedstaat (siehe hierzu verbundene
Rechtssachen C-415/20, C-419/20 und C-427/20)
erfordert nicht, dass die nationalen Behörden dem Wirtschaftsbeteiligten
auch Prozesszinsen auf die erst im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens
gewährten Zinsen auf die erstatteten Abgaben gewähren.