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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 67/18

Gesetze: AO § 233 ; AO § 236

Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

Leitsatz

1. Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung (§ 233 Satz 2 AO) nicht entgegen, die eine Verzinsung des Zinsanspruchs ausschließt.

2. Die wirksame Ausübung der nach dem Unionsrecht bestehenden Ansprüche des Wirtschaftsbeteiligten gegen den Mitgliedstaat (siehe hierzu verbundene Rechtssachen C-415/20, C-419/20 und C-427/20) erfordert nicht, dass die nationalen Behörden dem Wirtschaftsbeteiligten auch Prozesszinsen auf die erst im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens gewährten Zinsen auf die erstatteten Abgaben gewähren.

Fundstelle(n):
QAAAJ-29908

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