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BFH Urteil v. - VIII R 237/81 BStBl 1985 II S. 657

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1

Zum einheitlichen Betätigungswillen der hinter der Betriebsgesellschaft und dem Besitzunternehmen stehenden Personen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Der für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche einheitliche Betätigungswille der hinter beiden Unternehmen (Betriebsgesellschaft und Besitzunternehmen) stehenden Personen kann nicht durch einen Testamentsvollstrecker ersetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 657
IAAAA-92098

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