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BMF - IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001 BStBl 2023 I S. 54

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern

Aufgrund der Einführung eines verpflichtenden elektronischen Antragsverfahrens für die Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern nach Doppelbesteuerungsabkommen haben die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 28 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 11. August 1971, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom (BGBl 2011 II S. 1092), gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 5 DBA-Schweiz, die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:

„Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern

Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben vor dem Hintergrund der Änderung des deutschen Verfahrens für die Entlastung vom Steuerabzug nach den Doppelbesteuerungsabkommen, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 5 des Abkommens vom

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