Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - LwZR 5/21

Gesetze: Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 547 Nr 1 ZPO, § 6 Abs 1 S 3 LwVfG, § 3 Abs 1 Nr 1 LPachtVG, § 594b BGB

Vorschriftsmäßige Besetzung des Landwirtschaftsgerichts; Pachtvertrag bei widersprüchlichem Verhalten des Verkäufers

Leitsatz

Es stellt erst dann einen Verhinderungsfall i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 3 LwVG dar, wenn nach der von dem Vorsitzenden aufgestellten Besetzungsliste in einer Landpachtsache zwei Landwirte zur Mitwirkung berufen wären, die nach der Liste - abgesehen von einer ggf. zusätzlichen Eigenschaft als selbstwirtschaftender Eigentümer - entweder nur Verpächter oder nur Pächter sind. Die Mitwirkung zumindest eines Richters, der nach der Liste zugleich Verpächter und Pächter und ggf. zusätzlich selbstwirtschaftender Eigentümer ist, schließt einen Verhinderungsfall aus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:251122ULWZR5.21.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-30322

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank