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BGH Urteil v. - VIII ZR 59/21

Gesetze: § 556 Abs 3 BGB, § 558 BGB, § 558a BGB, § 559 Abs 1 BGB vom , § 559a BGB, § 559b Abs 1 S 2 BGB

Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme

Leitsatz

1. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an , WuM 2022, 542).

2. Bei der Beurteilung der formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung ist zu beachten, dass das Formerfordernis nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB kein Selbstzweck ist (vgl. , juris Rn. 18 [zum Begründungserfordernis nach § 558a BGB]). Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob für den Mieter mit der geforderten Information - ebenso wie im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach §§ 558 ff. BGB (vgl. , NJW-RR 2022, 952 Rn. 35) oder auch einer Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB (vgl. , NJW 2016, 866, Rn. 17 und , NJW-RR 2022, 151 Rn. 34) - ein maßgeblicher Erkenntniswert verbunden ist (im Anschluss an , aaO Rn. 39, 41 ff.).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:231122UVIIIZR59.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 360 Nr. 6
NJW 2023 S. 365 Nr. 6
NJW 2023 S. 8 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2023 S. 170
JAAAJ-30323

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