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BGH Urteil v. - III ZR 36/22

Tatbestand

Der Kläger begehrt - auch aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau - von der Beklagten, einer Wertpapierhandelsbank, Schadensersatz unter dem Vorwurf der Fehlerhaftigkeit eines Börsenprospekts und ihrer Beteiligung an einer Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Börsengang der schwedischen Aktiengesellschaft "Trig Social Media AB" (im Folgenden: TSM) an der Frankfurter Wertpapierbörse (im Folgenden: FWB).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:101122UIIIZR36.22.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-30329

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