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BGH Beschluss v. - VIII ZB 28/21

Gesetze: § 520 Abs 2 S 3 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO, § 577 Abs 2 S 3 ZPO, § 577 Abs 2 S 4 ZPO

Aufhebung eines Beschlusses ohne ausreichende tatsächliche Feststellungen

Leitsatz

Ein die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verwerfender Beschluss muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil anderenfalls dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist (im Anschluss an , NJW-RR 2022, 644 Rn. 14; vgl. auch , juris Rn. 10, 12).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:221122BVIIIZB28.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 4
NJW-RR 2023 S. 208 Nr. 3
EAAAJ-30394

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