Zulässigkeit einer Berufung bei Fehlen der Unterschrift in Schriftsatz des Rechtsanwalts
Leitsatz
Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz - hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) - von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift (im Anschluss an IVb ZR 5/88, NJW 1989, 394 unter II 1; , NJW 2005, 2709 unter III 2 a und , NJW-RR 2017, 686 Rn. 7 ff.).