Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Verteilung einmaliger Unterhaltsabfindungen auf zwölf Beitragsmonate - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
1. Einmalige Unterhaltsabfindungen sind nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler zur Beitragsberechnung auf zwölf Beitragsmonate zu verteilen.
2. Die mit anderen einmaligen Einnahmen gleiche Zuordnung einmaliger Unterhaltsabfindungen zu zwölf Beitragsmonaten ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten sachgerecht, hält sich innerhalb der Grenzen zulässiger Pauschalierung und verstößt insbesondere nicht gegen das Gebot der Belastungsgleichheit.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:181022UB12KR620R0
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 1947 Nr. 35 NJW 2023 S. 2517 Nr. 34 XAAAJ-30421