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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 907/18

Gesetze: AO § 231 Abs. 1 S. 1, AO § 231 Abs. 4, AO § 228 S. 2, AO § 229 Abs. 1 S. 1

Unterbrechung der Zahlungsverjährung einer Haftungsforderung durch eine bereits vor Beginn der Zahlungsverjährung der Haftungsforderung im Rahmen eines Arrestverfahrens vorgenommene Sachpfändung

Leitsatz

Die Zahlungsverjährung eines Abgabenanspruchs (hier: Haftungsbescheid) kann auch dann durch eine Pfändung gemäß § 231 AO unterbrochen werden, wenn die Pfändung bereits vor Beginn der Zahlungsverjährung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 AO) vorgenommen worden ist.

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Fundstelle(n):
HAAAJ-30581

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