Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der Voraussetzungen einer Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes
Leitsatz
Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:171122BIXZB17.22.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 66 Nr. 3 GmbHR 2023 S. 169 Nr. 4 NJW 2023 S. 456 Nr. 7 NJW 2023 S. 457 Nr. 7 NJW 2023 S. 9 Nr. 5 UAAAJ-30610