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BGH Beschluss v. - XIII ZB 64/21

Gesetze: § 50 Abs 2 GKG

Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im Beschwerdeverfahren - Durchlaufende Posten

Leitsatz

Durchlaufende Posten

Grundlage für die Streitwertbemessung ist die Bruttoangebotssumme einschließlich sogenannter "durchlaufender Posten".

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:291122BXIIIZB64.21.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-30613

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