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BGH Urteil v. - VIa ZR 325/21

Gesetze: § 249 BGB, § 826 BGB, § 286 ZPO, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Einfluss der Nichtausübung eines verbrieften Rückgaberechts auf die Erwerbskausalität

Leitsatz

Die Nichtausübung eines verbrieften Rückgaberechts stellt in einem sogenannten „Dieselfall“ den für die Erwerbskausalität geltenden Erfahrungssatz nicht in Frage, dass der Geschädigte in Kenntnis sämtlicher Umstände und mit Rücksicht auf das damit einhergehende Stilllegungsrisiko das mit einer Umschaltlogik versehene Fahrzeug nicht gekauft hätte (Fortführung von , VersR 2022, 391 Rn. 12 ff. und Urteil vom - VIa ZR 135/21, juris Rn. 6).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:071122UVIAZR325.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 65 Nr. 3
WM 2023 S. 138 Nr. 3
IAAAJ-30614

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