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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 1603/22

Gesetze: SGG § 65a Abs. 7

Leitsatz

Leitsatz:

Bei elektronisch geführten Verfahrensakten wird die handschriftliche Unterzeichnung durch die Namensangabe und die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Ein qualifiziert signiertes Urteil ist daher nicht wegen fehlender handschriftlicher Unterschrift fehlerhaft.

Fundstelle(n):
PAAAJ-30668

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