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BFH Urteil v. - VIII R 48/85 BStBl 1986 II S. 433

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1AO 1977 § 194 Abs. 1AO 1977 § 196BpO(St) § 4 Abs. 2

Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die möglicherweise verjährt sind

Leitsatz

Dem Erlaß einer Prüfungsanordnung steht nicht entgegen, daß Steueransprüche, die überprüft werden sollen, möglicherweise verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 433
UAAAA-92175

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